Wenn der Frachtführer nicht haftet – greift die Versicherung
Veröffentlicht am 10. April 2026
Viele Versender verlassen sich auf die gesetzliche Haftung des Frachtführers. Doch diese ist eng begrenzt: Bei nationalen LKW-Transporten haftet der Spediteur nach §§ 425 ff. HGB nur bis 8,33 SZR je Kilogramm – bei wertvoller Ware ein Bruchteil des tatsächlichen Schadens.
Was deckt eine Transportversicherung?
Eine Warentransport- oder Güterversicherung deckt Schäden an der Ware selbst – unabhängig vom Verschulden. Üblich sind All-Risks-Deckungen, die nahezu alle plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Schäden einschließen: Diebstahl, Bruch, Nässe, Unfall, höhere Gewalt.
Einzel- oder Umsatzpolice?
Für regelmäßige Versender lohnt sich eine Umsatz- oder Generalpolice: Alle Sendungen sind automatisch gedeckt, die Prämie richtet sich nach dem Jahresumsatz. Bei seltenen oder besonders wertvollen Sendungen ist eine Einzelpolice für genau diesen Transport sinnvoll.
Frachtführerhaftung vs. Warentransportversicherung
Die Haftpflicht des Frachtführers ist eine Art Schadenersatzversicherung des Transporteurs – mit Höchstgrenzen und Ausschlüssen. Die Warentransportversicherung schützt direkt den Eigentümer der Ware und zahlt den vollen Versicherungswert, oft inklusive entgangenen Gewinns.
Pflichten des Versicherten
Verpackung muss transportgerecht sein, Schäden sind unverzüglich zu melden, im Schadenfall ist ein Sachverständigenprotokoll empfehlenswert. Werden Pflichten verletzt, kann der Versicherer kürzen oder die Leistung verweigern.
Fazit
Eine gute Transportversicherung kostet wenige Promille des Warenwerts und kann im Ernstfall die Existenz sichern. Wir empfehlen jedem Verlader, Deckung und Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen – gerne beraten wir Sie dazu.
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