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Ladungssicherung – Schutz vor Schäden und Bußgeldern

Ein Thema, das jeden Frachtführer betrifft – und jeden Verlader

Veröffentlicht am 20. Dezember 2025

Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (StVO § 22, VDI-Richtlinien) und im Schadensfall haftungsrelevant. Trotzdem werden Mängel bei Kontrollen regelmäßig festgestellt – mit teuren Folgen.

Ladungssicherung – Schutz vor Schäden und Bußgeldern

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich sind Fahrer, Halter und Verlader gemeinsam. Der Verlader muss die Ladung beförderungssicher übergeben, der Fahrer muss verkehrssicher sichern. Wer die Pflichten verletzt, haftet mit – auch strafrechtlich.

Physikalische Grundlagen

Bei Bremsung können bis zu 80 % des Ladungsgewichts nach vorn wirken, seitlich rund 50 %. Sicherungsmittel müssen diesen Kräften standhalten – durch Form-, Kraft- oder kombinierte Schlüssigkeit.

Sicherungsmittel im Überblick

Zurrgurte, Antirutschmatten, Sperrbalken, Netze und Klemmbalken – jedes Mittel hat seine Einsatzgrenzen. Wichtig ist die Kombination und die richtige Anwendung gemäß VDI 2700.

Häufige Fehler

Falsche Zurrwinkel, fehlende Antirutschmatten, beschädigte Gurte und überladene Fahrzeuge sind die häufigsten Verstöße. Schulungen und regelmäßige Kontrollen wirken nachweislich.

Bußgelder und Konsequenzen

Bußgelder reichen von 50 € bis weit über 300 €, hinzu kommen Punkte in Flensburg. Bei Unfällen drohen Strafverfahren, Versicherungsausfälle und Reputationsschäden – vom menschlichen Leid ganz zu schweigen.

Fazit

Ladungssicherung ist keine lästige Pflicht, sondern aktiver Schutz. Wir investieren konsequent in Schulungen und Ausstattung – und beraten gern Verlader bei der Auswahl der richtigen Sicherungsmittel.

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