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Gefahrguttransporte – Kennzeichnung und Sicherheitsregeln

Sicherheit hat Vorfahrt – Gefahrgut verlangt Präzision

Veröffentlicht am 20. November 2025

Gefahrguttransporte unterliegen strengen Regeln – aus gutem Grund. Wer sie kennt und anwendet, schützt Menschen, Umwelt und Werte. Wer sie missachtet, riskiert Unfälle und empfindliche Strafen.

Gefahrguttransporte – Kennzeichnung und Sicherheitsregeln

Klassifizierung nach ADR

Das ADR-Regelwerk teilt Gefahrgüter in neun Klassen, von explosiven Stoffen (1) bis zu sonstigen gefährlichen Gütern (9). Jede Klasse hat eigene Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Transport.

Beförderungspapier

Das Beförderungspapier muss UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Anzahl und Beschreibung der Versandstücke sowie Absender- und Empfängerangaben enthalten. Fehler hier sind ein Klassiker.

Kennzeichnung und Beschilderung

Fahrzeuge brauchen orangefarbene Warntafeln mit Gefahrnummer und UN-Nummer. Versandstücke tragen Gefahrzettel und Kennzeichen. Bei Tunneldurchfahrten gelten zusätzliche Beschränkungen.

Fahrer und Ausrüstung

ADR-Schein für Fahrer, Schutzausrüstung, Feuerlöscher, Augenspülflasche und schriftliche Weisungen sind Pflicht. Regelmäßige Schulungen aller Beteiligten sind nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben.

Gefahrgutbeauftragter

Jedes Unternehmen, das Gefahrgut verlädt, versendet oder befördert, braucht einen Gefahrgutbeauftragten. Dieser überwacht Prozesse, schult Personal und meldet Vorfälle – eine Schlüsselrolle für Sicherheit und Compliance.

Fazit

Gefahrgut verlangt höchste Sorgfalt – aber mit klaren Prozessen und geschultem Personal beherrschbar. Gombert Logistik verfügt über ausgebildete Fahrer und Beauftragte für sichere Gefahrguttransporte.

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